1. Fahrschullektionen

Eine Lektion Fahrunterricht umfasst die in der Preisliste aufgeführte Zeitdauer inkl. Instruktionen.

Die Fahrschullektionen beginnen und enden an einen Ort nach Absprache, ein Abholservice in der Umgebung Olten/ Aarau ist nach Absprache möglich. Bei längeren Fahrten bleibt eine teilweise Berechnung der Anfahrtszeit vorbehalten.


2. Fahrzeug

Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt.


3. Absage von Fahrschullektionen

Eine Abmeldung eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung. Für vereinbarte Kurse, die abgesagt werden, wird ein Unkostenbeitrag von 50 CHF verrechnet. Weniger als 10 Tage vor Kursbeginn werden 100% von den Kurskosten verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall (ohne Arztzeugnis) muss der ganze Kurs/ Lektion verrechnet und bezahlt werden, es ist jedoch eine Ersatzperson möglich. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten besteht kein Anrecht, am Kurs teilzunehmen, die Kursgebühr bleibt trotzdem geschuldet.


4. Lernfahrausweis

Die Fahrschüler/ innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrlektion sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung den gültigen Lernfahrausweis mitzuführen.


5. Bezahlung

Die Fahrlektion sind jeweils in Bar vor dem Unterricht dem Fahrlehrer zu bezahlen.


6. Administrationspauschale

Pro Fahrschüler/ in wird bei Beginn der Fahrausbildung ein einmaliger Beitrag für Administration gemäss Preisliste berechnet (unabhängig von der Anzahl Fahrlektionen).


7. Praktische Prüfung

Die für die praktische Führerprüfung benötigte Zeit wird zum Ansatz von zwei Fahrlektionen verrechnet. Für die praktische Führerprüfung wird dem/ der Fahrschüler/ innen das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt und ist im Lektionspreis inbegriffen.

Die Gebühren für die Führerprüfung gehen zu Lasten der Fahrschüler/ innen und werden direkt vom Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt.