Fahren mit 17

Seit dem 1. Januar 2021 darf man schon mit 17 Jahren, mit einer Begleitperson oder einem Fahrlehrer/in, das Autofahren erlernen. Du brauchst dazu einen gültigen Lernfahrausweis. 

Wie bekommst du den Lernfahrausweis? 

Du kannst zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag das Lernfahrgesuch bei deinem Strassenverkehrsamt online ausfüllen und einreichen. Die Theorieprüfung kannst du ab dem Zeitpunkt auch erledigen. Wenn du diese Bestanden hast, wird dir dann der Lehrfahrausweis per Post zugeschickt. 

Wenn du Deinen Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag beantragst, hast du einen Lernphase von 12 Monaten zu durchlaufen. Das bedeutet für dich, dass du frühestens nach den 12 Monaten die praktische Fahrprüfung ablegen darfst. In diesen 12 Monaten kannst du dich bei uns in der Fahrschule, in den praktischen Fahrlektionen auf die Prüfung vorbereiten, dass Prüfungsgebiet kennen lernen und mit nützlichen und von wichtigen Tipps von unseren Fahrlehrern profitieren. Damit du, bei deinen privaten und begleiteten Lernfahrten, keinen falschen Sachen aneignest. Unsere Fahrlehrer sind durch regelmässige Interne und Externen Schulungen, immer auf dem neuesten Stand. 

Wer darf dich auf den privaten Lehrnfahrten begleiten? 

Als Inhaber einer Lernfahrausweises, darfst du mit Freunden, Verwandten und Eltern fahren. Deine Begleitperson muss jedoch mindestens 3 Jahre den definitiven und gültigen Führerausweis haben und mindestens 23 Jahre alt sein. Bei deinem Fahrzeug musst du auf die Handbremse achten. Solltest du einen elektrische haben, sind nicht alle Fahrzeuge zu Lernfahrten zugelassen. Dazu zählen auch Handbremsen die von der Beifahrerseite aus nicht erreicht werden können.